2014 haben wir bereits darüber berichtet, dass eine EU-Verordnung die bei Stretchlimousinen übliche Sitzanordnung verbietet. Eine Lösung ist nicht in Sicht.
In Stetchlimousinen hat sich weltweit eine Sitzanordnung etabliert, die die langen Autos nach Willen der Politik in Deutschland von der Straße verbannen soll.
Denn ab Baujahr 2008 – so sagt diese Verordnung – ist das parallel Sitzen zur Fahrtrichtung verboten, da diese Sitzanordnung, so die Begründung, ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen würde.
Bei Limoution Limousinenservice, einem der führenden Anbieter für Stretchlimousinen, setzt man sich schon lange mit der für jeden Stretchlimousinenvermieter bedrohlichen Verordnung auseinander.
Laut Herrn Theiss, Inhaber von Limoution, wurde die Problematik dem Regierungspräsidium Stuttgart nahe gebracht. Jedoch stieß man dort auf wenig Verständnis. Vielmehr wurde lapidar mitgeteilt, dass aufgrund des Gefährdungspotenzials von parallel zur Fahrtrichtung ausgerichteten Sitzen an eine Ausnahme nicht zu denken sei. Dabei verwies man darauf, dass auch in Bussen die Sitzanordnung nur noch mit oder gegen die Fahrtrichtung erlaubt sei und es hier schließlich auch möglich wäre.
Auf die Argumentation des Limousinenbetreibers, dass die Sitzanordnung in einer Stretchlimousine gerade den Reiz des Fahrzeugs ausmachen würde und eben nicht alle Fahrgäste hintereinander hineingesetzt werden könnten, wurde seitens des Regierungspräsidium mit keinem Wort eingegangen. Würde man die vom Regierungspräsidium vorgeschriebene Sitzanordnung wählen, würde niemand mehr eine Stretchlimousine mieten.
Die Darlegungen des Regierungspräsidiums muten in der Tat seltsam an. Denn wer recherchiert, erkennt bald, dass es in Deutschland keinen Unfall mit Stretchlimousinen gegeben hat, bei dem Passagiere zu Schaden gekommen wären. Und das, obwohl hunderte dieser Fahrzeug in Deutschland vermietet werden.
Es wird also das Geheimnis der grün-roten Landesregierung bleiben, warum man eine Branche, auch wenn sie nur klein und unbedeutend ist, mit einer Verordnung vom Markt verschwinden lassen möchte.
„Das passt ins Bild“, meint Herr Theiss von Limoution dazu. „Es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als gegen diese Blockadehaltung sowohl juristisch als auch über eine Petition vorzugehen.“
Es bleibt zu hoffen, dass die schönen langen Autos, von denen wahrlich keinerlei Verkehrsgefährdung ausgeht, nicht aufgrund engstirniger Ministerialbeamter aus dem Straßenbild von Baden-Württemberg verschwinden.
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Über:
Limoution Limousinenservice
Herr Michael Theiss
St.-Peter-Str. 32
72760 Reutlingen
Deutschland
fon ..: (0 71 21) 6 99 74 86
web ..: http://www.limoution.de
email : michael.theiss@limoution.de
Limoution Limousinenservice vermietet Stretchlimousinen mit Chauffeur im Raum Stuttgart.
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